Bei HANSEN | DIREKT sind Sie in besten Händen!

Als gelernter Schriftsetzer und Drucktechniker verfügt HANSEN | DIREKT über beste Erfahrungen im gesamten Druckbereich, so dass wir für jedes Produkt beratend zur Seite stehen können. Beispielsweise wenn es darum geht, ein geeignetes Papier für Ihr Vorhaben auszuwählen, oder welche Verarbeitung ihr Produkt durchlaufen muss, damit es ihre Ansprüche erfüllt. Als Experte stehe ich Druckereien und auch anderen Dienstleistern zur Seite.

Grössere Mengen Papier werden im Offsetdruck für Sie gefertigt. Hingegen werden Kleinauflagen meist im Digitalverfahren hergestellt. Gerne bieten wir auch Endlossortimente an, welche im Rollenoffset produziert werden.

Benötigen Sie Hilfe beim Aufbau eines Formulars?
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche auf und entwickeln speziell für Ihre Firma ein entsprechendes Formular. Näheres erfahren Sie über das Menü "Layout und Satz".

HANSEN | DIREKT - Der Spezialist im Formulardruck!

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Stand: 23.01.2020/05.01.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Geltungsbereich/Vertragschluß 
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Preise 
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 4 Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Veränderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berrechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).
Vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten anglieferte oder übertragene Dateien unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Das Risiko von Mengen-, Größen-, Gewichts-, Farb-, Aussehens- und ähnlichen Qualitätsabweichungen bei dem Vertragserzeugnis aufgrund fehlerhaft übermittelter Daten per Datenträger oder Online trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie der Ursprungsdateien für Zwecke der Bearbeitung anzufertigen.
Zahlung 
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.Die Rechung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Zahlungsverzug tritt automatisch nach 30 Tagen ab Rechnungsstellung ein. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Kontokorrentsatzes nebst Überziehungszinsen unserer Hausbank zu erstatten. Diese erhält der Auftraggeber gewöhnlich mit dem Mahnausdruck oder seperat mitgeteilt. Nach Anforderung erhält der Auftraggeber jedoch eine Bankbescheinigung über die Bankkonditionen. Die Kosten hierfür hat der Auftraggeber im voraus zu überweisen; sie stellen für den Auftragnehmer nur einen durchlaufenden Posten dar.
Ist nach eingetretenem Zahlungsverzug und unter Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens die Forderung nebst Kostenerstattung „per Stichtag“ auf dem Konto des Auftragnehmers nicht eingegangen, so trägt der Auftraggeber die zusätzlich entstandenen Kosten, sobald der Antrag sich auf dem Postwege zum Gericht befindet, auch wenn die Zahlung bereits unterwegs war. Um dies zu verhindern, muss der Zahlungsnachweis rechtzeitig „per Stichtag“ beim Auftragnehmer eingegangen sein. Ein Zahlungsnachweis wird nur dann anerkannt, wenn die Überweisung zusammen mit dem Kontoauszug als Abbuchungsbestätigung rechtzeitig vorgelegt wird. Bestehen Zweifel an der Echtheit des Zahlungsnachweises, kann der Auftragnehmer eine Abbuchungsbestätigung von seiner Bank vorlegen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Lieferung 
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchtenVerpackungen trägt der Auftraggeber. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Erweiterter Eigentumsvorbehalt erlischt nicht bei Insolvenz
Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersichrung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Beanstandungen/Gewährleistungen 
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes.
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
Haftung 
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
Handelsbrauch 
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Archivierung und Datenschutz (DSGVO)
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und entsprechend den gesetzl. Datenschutzvorschriften, deren Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. S.1 aus DSGVO für Verarbeitungsvorgänge bildet. Wir speichern Daten nur zweckgebunden, welche zur Durchführung der Aufträge notwendig sind und zur Erfüllung steuerlicher Pflichten gesetzlich vorgeschrieben werden. 
DATEN, welche durch Kontaktaufnahme über unsere website www.hansen-direkt.de erhoben werden, betreffen im Folgenden: IP-Adresse, Domain-Name der website, Datum und Uhrzeit (eines Abrufs), Name des Internet Service Providers (evtl. Betriebssystem, Browserversion des benutzten Endgerätes). Zur Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus unserer Website wird der Abruf obiger Daten vorausgesetzt. Durch Kontaktaufnahme werden anonymisierte Datensätze gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 DSGVO erhoben, deren Auswertung wir uns vorbehalten. (Z. B.: Wie viele Nutzer haben auf meine website zugegriffen?). Über Google Analytics erhalten wir einen Bericht über die Nutzung unserer website www.hansen-direkt.de. Google kürzt Ihre IP. (Anonymisierung). Mehr Info zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie unter der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl_de&ref_topic=2919631. Die Nutzung unseres Kontaktformulars ist freiwillig. Sonstige Auskunft über Datenerfassung oder Löschungsanforderung ist per Mail jederzeit möglich; Letzteres, wenn keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. (Finanzamt, Aufbewahrungspflichten).
Periodische Arbeiten 
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten gekündigt werden.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht 
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit 
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkunden- Prozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
HANSEN|Direkt e.K.
PRINTPRODUKTE - FORMULARVERTRIEB
Inh. Josef Hansen
Amtsgericht MS - HRA 7511
Stand 2020
Share by: